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Gaststättenerlaubnis und Konzession in Düsseldorf
Gastroportal Düsseldorf - Genehmigungen verstehen

Gaststättenerlaubnis und Konzession in Düsseldorf

Wer in Düsseldorf ein Restaurant, Café, Bistro, eine Bar oder einen anderen gastronomischen Betrieb eröffnen, übernehmen oder verändern möchte, sollte die Genehmigungsfrage früh klären. Besonders bei Alkoholausschank ist die Gaststättenerlaubnis ein zentrales Thema. Dieser Beitrag erklärt praxisnah, wann eine Erlaubnis nötig ist, welche Punkte Gastronomen vor der Anmietung prüfen sollten und warum die sogenannte Konzession nicht einfach auf den neuen Betreiber übergeht.

Für Gründer Welche Erlaubnisse vor der Eröffnung relevant werden können.
Für Übernehmer Warum eine bestehende Gaststätte keine automatische Konzession bedeutet.
Für Eigentümer Welche Informationen bei der Vermarktung einer Gastrofläche wichtig sind.

Zusammenfassung: Das müssen Gastronomen in Düsseldorf wissen

Die Gaststättenerlaubnis ist für viele gastronomische Konzepte in Düsseldorf ein entscheidender Punkt. Umgangssprachlich wird häufig von Konzession gesprochen. Gemeint ist meist die Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden sollen. Die Stadt Düsseldorf weist darauf hin, dass diese Erlaubnis personen- und objektbezogen ist. Deshalb braucht auch der neue Betreiber einer bestehenden Gaststätte eine eigene Erlaubnis auf seinen Namen.

  • Bei Alkoholausschank ist eine Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz regelmäßig erforderlich.
  • Die Erlaubnis ist nicht frei übertragbar, sondern an Person und Objekt gebunden.
  • Auch bei einer Restaurantübernahme muss der neue Betreiber seine eigene Erlaubnis beantragen.
  • Bei rein alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen ist laut Serviceportal Düsseldorf keine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich, trotzdem können andere Pflichten bestehen.
  • Die Stadt Düsseldorf betont, dass auch andere Genehmigungen, etwa Bauaufsicht, Branddirektion oder Baugenehmigung, erforderlich sein können.
  • Die IHK Düsseldorf informiert zur Gastwirteunterrichtung, die Grundzüge wichtiger Vorschriften im Lebensmittel- und Hygienerecht behandelt.

Konzession oder Gaststättenerlaubnis: Was ist gemeint?

Viele Gastronomen verwenden den Begriff Konzession, wenn sie über die Erlaubnis für einen gastronomischen Betrieb sprechen. Im Alltag ist das verständlich. Rechtlich ist genauer zu prüfen, welche Erlaubnis, Anzeige oder Genehmigung tatsächlich gemeint ist. Häufig geht es bei klassischen Restaurants, Bars und Gaststätten um die Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz, insbesondere wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Betrieb, der Person und den Räumen. Eine Gaststätte kann seit Jahren an derselben Adresse betrieben worden sein. Das bedeutet aber nicht, dass ein neuer Betreiber automatisch dieselbe Erlaubnis weiter nutzen kann. Die Stadt Düsseldorf formuliert klar, dass die Erlaubnis personen- und objektbezogen ist. Wer also eine bestehende Gaststätte von jemand anderem übernimmt, benötigt eine auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis.

Für die Praxis heißt das: Die Aussage "Das Objekt hat Konzession" ist zu ungenau. Besser sind konkrete Fragen: Auf wen ist die Erlaubnis ausgestellt? Für welche Räume gilt sie? Welche Betriebsart ist beschrieben? Wurde Alkohol erlaubt? Gibt es Auflagen? Gibt es Außengastronomie? Wurden spätere Umbauten genehmigt? Ist die Nutzung in den vorhandenen Grundrissen korrekt abgebildet? Gibt es Stellungnahmen von Bauaufsicht, Branddirektion oder anderen Stellen?

Diese Fragen sind nicht nur formal. Sie entscheiden darüber, ob ein Betrieb planbar starten kann. Eine falsche Annahme zur Konzession kann dazu führen, dass Miete, Personal, Wareneinkauf und Marketing bereits laufen, während die Eröffnung noch nicht zulässig ist. Gerade in Düsseldorf, wo attraktive Gastroflächen stark nachgefragt sein können, sollten Betreiber sich nicht von Zeitdruck leiten lassen.

Wann ist eine Gaststättenerlaubnis in Düsseldorf erforderlich?

Nach den Informationen der Stadt Düsseldorf ist für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz nötig. Gewerbsmäßiges Betreiben einer Gaststätte liegt vor, wenn Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Entscheidend ist also nicht nur die Bezeichnung des Betriebs, sondern die tatsächliche Tätigkeit.

Das Serviceportal Düsseldorf weist zusätzlich darauf hin, dass für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen keine gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt wird. Diese Aussage ist für Cafés, Bäckerei-Cafés, Imbisse und alkoholfreie Konzepte wichtig. Sie bedeutet aber nicht, dass solche Betriebe frei von allen Anforderungen sind. Hygiene, Lebensmittelrecht, Infektionsschutz, Gewerbeanmeldung, bauliche Nutzbarkeit, Brandschutz, Fettabscheider, Sondernutzung, Abfall, Musiknutzung und steuerliche Pflichten können trotzdem relevant sein.

Restaurant mit Alkohol In der Regel erlaubnispflichtig, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden.
Café ohne Alkohol Gaststättenrechtlich nach Serviceportal Düsseldorf grundsätzlich erlaubnisfrei, aber andere Pflichten bleiben möglich.
Event mit Alkohol Für besondere Anlässe kann eine einmalige Gestattung erforderlich sein, etwa bei Straßenfesten oder Sommerfesten.

Besonders aufmerksam sollten Betreiber sein, wenn sich das Konzept ändert. Ein Café wird zur Weinbar, ein Imbiss bietet künftig Bier an, ein Restaurant plant längere Öffnungszeiten, ein Betrieb möchte Musikveranstaltungen anbieten oder eine Außengastronomie einrichten. Jede Änderung kann die rechtliche Bewertung beeinflussen. Deshalb sollte das Betriebskonzept vor Antragstellung möglichst konkret beschrieben werden.

Warum die Erlaubnis personen- und objektbezogen ist

Die personen- und objektbezogene Natur der Gaststättenerlaubnis ist einer der wichtigsten Punkte für die Praxis. Personenbezogen bedeutet, dass die Zuverlässigkeit und Eignung des Betreibers geprüft wird. Objektbezogen bedeutet, dass auch die konkreten Betriebsräume und das Betriebskonzept relevant sind. Diese Kombination schützt Gäste, Nachbarschaft und öffentliche Interessen, führt aber auch dazu, dass ein Betreiberwechsel nicht wie ein einfacher Schlüsselübergang funktioniert.

Bei der Person können unter anderem Zuverlässigkeit, steuerliche Fragen, Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Unterrichtungsnachweise und weitere Unterlagen eine Rolle spielen. Beim Objekt stehen die Räume, die Nutzbarkeit, die technische Ausstattung, Brandschutz, Hygiene, Toiletten, Küchenstruktur, Fluchtwege, Abluft, Fettabscheider und mögliche Auflagen im Mittelpunkt. Je nach Konzept können weitere Fachstellen beteiligt werden.

Das ist auch für Eigentümer und Vermieter wichtig. Wer eine Gastronomiefläche vermietet, sollte Interessenten nicht nur nach Sympathie oder Mietangebot auswählen. Entscheidend ist, ob der Interessent das Konzept fachlich, finanziell und genehmigungsrechtlich tragfähig darstellen kann. Ein hoher Mietpreis hilft wenig, wenn der neue Betreiber die Erlaubnis nicht erhält oder die Eröffnung monatelang stockt.

Für Nachfolger bedeutet das: Die alte Erlaubnis ist ein wertvoller Hinweis auf die bisherige Nutzung, ersetzt aber nicht den eigenen Antrag. Eine seriöse Übernahmeprüfung beginnt deshalb mit Unterlagen. Dazu gehören vorhandene Genehmigungen, Grundrisse, Auflagen, Konzepte, Mietvertrag, Terrassenunterlagen, technische Nachweise und eine klare Darstellung, was künftig betrieben werden soll.

Welche Unterlagen und Nachweise können relevant sein?

Die Stadt Düsseldorf verweist darauf, dass die beantragte Gaststättenerlaubnis erst nach Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann. Außerdem können auch andere Genehmigungen oder Stellungnahmen erforderlich werden, etwa von Bauaufsichtsbehörde oder Branddirektion. Genau deshalb sollten Gastronomen frühzeitig eine Unterlagenliste erstellen und nicht erst kurz vor dem geplanten Starttermin aktiv werden.

Die konkreten Anforderungen können sich nach Person, Rechtsform, Konzept und Objekt unterscheiden. Bei einer natürlichen Person sind andere Nachweise denkbar als bei einer GmbH. Bei einer Bar mit später Öffnungszeit entstehen andere Fragen als bei einem Tagescafé. Bei einem neuen Betrieb in einer bisher anders genutzten Fläche können mehr bauliche Fragen auftreten als bei einer sauberen Übernahme eines bestehenden Restaurants mit unverändertem Konzept.

Bereich Typische Fragen Praxisnutzen
Person und Zuverlässigkeit Wer betreibt die Gaststätte? Einzelperson, GbR, GmbH oder andere Rechtsform? Die Erlaubnis ist personenbezogen und setzt eine Prüfung des Betreibers voraus.
Objekt und Räume Welche Räume werden genutzt? Gastraum, Küche, Lager, Toiletten, Terrasse? Die Erlaubnis ist objektbezogen und muss zur tatsächlichen Nutzung passen.
Betriebskonzept Restaurant, Café, Bar, Bistro, Club, Imbiss, Eventgastronomie oder Mischkonzept? Das Konzept beeinflusst Öffnungszeiten, Technik, Lärm, Hygiene und Genehmigungsfragen.
Lebensmittel und Hygiene Welche Speisen werden zubereitet? Welche Kühlung, Lagerung und Reinigung ist geplant? Hygiene und Lebensmittelrecht sind operative Kernpflichten.
Bau und Brandschutz Sind die Räume für Gastronomie genehmigt? Gibt es Fluchtwege, Brandschutzauflagen und ausreichende Sanitäranlagen? Bauliche Themen können Start und Umbaukosten stark beeinflussen.
Technik Abluft, Fettabscheider, Strom, Gas, Wasser, Kühlung, Schallschutz und Entsorgung? Technische Mängel können Genehmigung, Betrieb und Kosten gefährden.

Besonders wichtig ist die Plausibilität des Gesamtkonzepts. Behörden und Fachstellen prüfen nicht nur einzelne Dokumente. Sie müssen erkennen können, was tatsächlich passieren soll. Ein unpräziser Antrag führt häufig zu Rückfragen. Besser ist eine klare Beschreibung: Speisenangebot, Getränkeangebot, Alkoholausschank, Sitzplätze, Außenplätze, Öffnungszeiten, Personal, Küchenablauf, Lieferverkehr, Musik, Veranstaltungen und bauliche Veränderungen.

Gastwirteunterrichtung, Infektionsschutz und Hygiene

Wer einen gastronomischen Betrieb eröffnen und alkoholische Getränke verabreichen will, muss dem Ordnungsamt nach den Informationen der IHK Düsseldorf durch Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nachweisen, dass er über lebensmittelrechtliche Vorschriften und Hygienebestimmungen unterrichtet ist. Die Unterrichtung soll sicherstellen, dass Gewerbetreibende mit den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften im Lebensmittel- und Hygienerecht vertraut sind.

Die IHK Düsseldorf weist außerdem darauf hin, dass die Gastwirteunterrichtung die Infektionsschutzbelehrung nicht ersetzt. Das ist ein praktischer Punkt, der häufig übersehen wird. Ein Betreiber kann also nicht davon ausgehen, mit einem Nachweis alle hygienerechtlichen Themen erledigt zu haben. Beschäftigte, die mit Lebensmitteln umgehen, benötigen je nach Tätigkeit ebenfalls passende Belehrungen und betriebliche Unterweisungen.

Hygiene ist nicht nur eine Genehmigungsfrage. Sie ist Alltagspflicht. Gastronomen brauchen klare Prozesse für Wareneingang, Kühlung, Lagerung, Reinigung, Personalhygiene, Allergenkennzeichnung, Schädlingsprävention, Rückverfolgbarkeit, Temperaturkontrolle und Dokumentation. Ein professionelles Hygienekonzept ist deshalb nicht nur für Behörden sinnvoll, sondern auch für Qualität, Reputation und Schutz vor teuren Betriebsunterbrechungen.

Für Betreiber in Düsseldorf bedeutet das: Wer eine neue Fläche übernimmt, sollte nicht nur fragen, ob früher schon Gastronomie betrieben wurde. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Abläufe zum neuen Speisenangebot passen. Eine Küche, die für kleine Snacks ausreichte, ist möglicherweise nicht für ein umfangreiches Restaurantkonzept geeignet. Eine Bar mit einfachen kalten Speisen hat andere Anforderungen als ein Betrieb mit warmer Küche, hohem Wareneinsatz und intensiver Vorbereitung.

Restaurantübernahme in Düsseldorf: Die Konzession ist nicht der Kaufgegenstand

Bei Restaurantübernahmen wird oft gesagt: "Die Konzession ist vorhanden." Für Interessenten klingt das beruhigend. Tatsächlich sollte diese Aussage immer überprüft werden. Eine vorhandene Erlaubnis des Vormieters zeigt, dass in den Räumen bisher eine bestimmte Nutzung stattgefunden hat. Sie bedeutet aber nicht, dass der neue Betreiber ohne eigenen Antrag starten darf. Genau hier liegt ein häufiger Irrtum.

Bei einer Übernahme sollten Gastronomen deshalb drei Ebenen trennen: Erstens die Immobilie mit Miet- oder Pachtvertrag. Zweitens der bestehende Betrieb mit Inventar, Einrichtung, Kundenstamm, Waren, Personal und Lieferanten. Drittens die öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse, die an Person, Objekt und Betriebskonzept gebunden sein können. Nur wenn alle drei Ebenen zusammenpassen, ist eine Übernahme wirklich sauber planbar.

Eine Ablöse für Inventar oder Einbauten ist etwas anderes als eine Erlaubnis. Inventar kann verkauft werden. Eine persönliche Gaststättenerlaubnis kann nicht einfach wie ein Kühlschrank oder Tresen übertragen werden. Auch eine vertragliche Formulierung im Kaufvertrag ersetzt keine behördliche Entscheidung. Deshalb sollte der Übernahmevertrag so gestaltet werden, dass Genehmigungsrisiken angemessen berücksichtigt werden.

Vor Vertragsbindung prüfen Lassen Sie sich vorhandene Genehmigungen, Grundrisse, Auflagen und technische Unterlagen zeigen. Fragen Sie konkret, was für das neue Konzept neu beantragt werden muss.
Ablöse sauber trennen Bewerten Sie Inventar, Einbauten und Waren separat. Zahlen Sie nicht für eine vermeintlich übertragbare Konzession, wenn tatsächlich eine neue Erlaubnis erforderlich ist.

Auch der Mietvertrag sollte die Genehmigungsfrage berücksichtigen. Wenn der Mietvertrag sofort beginnt, die Erlaubnis aber erst Wochen oder Monate später erteilt wird, trägt der Betreiber bereits Kosten ohne Umsatz. In der Praxis können Regelungen zu Übergabe, mietfreier Ausbauzeit, Rücktritt, aufschiebenden Bedingungen oder Startzeitpunkt wichtig sein. Solche Punkte sollten mit rechtlicher Beratung geprüft werden.

Einmalige Gestattung: Wenn Alkohol nur bei einem besonderen Anlass ausgeschenkt wird

Nicht jede gastronomische Situation ist ein dauerhaft betriebener Standort. Das Serviceportal Düsseldorf beschreibt die einmalige Gestattung aus besonderem Anlass. Sie wird benötigt, wenn bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen. Für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen wird nach diesen Informationen keine gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt.

Für Gastronomen, Vereine, Veranstalter und Pop-up-Konzepte ist diese Unterscheidung wichtig. Wer nur temporär bei einer Veranstaltung ausschenkt, benötigt möglicherweise keine dauerhafte Gaststättenerlaubnis, sondern eine besondere Gestattung für den konkreten Anlass. Dabei sind Angaben zu Person des Antragstellers, Art, Ort und Datum der Veranstaltung, Größe des Saales oder Festzeltes, Art der Getränke und Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung relevant.

Auch hier gilt: Die Beantragung sollte nicht erst am Vortag erfolgen. Selbst wenn Genehmigungen teilweise schnell erfolgen können, hängt dies von vollständigen Unterlagen und konkreten Umständen ab. Wer ein Event plant, muss außerdem weitere Themen bedenken: Veranstaltungsfläche, Lärmschutz, Sicherheit, Toiletten, Jugendschutz, Brandschutz, Abfallentsorgung, GEMA, Personal und Zahlungsabwicklung.

Andere Genehmigungen: Die Gaststättenerlaubnis ist nicht alles

Die Stadt Düsseldorf weist ausdrücklich darauf hin, dass gerade bei neuen Betrieben auch bei erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben unter Umständen andere Genehmigungen erforderlich sein können, zum Beispiel eine Baugenehmigung. Das ist für Gastronomen ein zentraler Punkt. Selbst wenn gaststättenrechtlich keine Erlaubnis nötig ist, kann die konkrete Fläche baurechtlich ungeeignet oder nur nach Nutzungsänderung verwendbar sein.

Typische Themen sind Nutzungsänderung, Brandschutz, Rettungswege, Lüftung, Abluft, Fettabscheider, Schallschutz, Sanitäranlagen, Stellplätze, Barrierefreiheit, Denkmalschutz, Außenwerbung, Außengastronomie und Sondernutzung im öffentlichen Raum. Bei Speisenabgabe nennt die Stadt Düsseldorf zudem den Fettabscheider als grundsätzliches Thema nach der Abwassersatzung. Für Betreiber kann das erhebliche Investitionen bedeuten.

Deshalb sollte jede Fläche vor der Unterschrift mit einem Nutzungskonzept abgeglichen werden. Eine ehemalige Boutique in guter Lage kann für ein kleines Café attraktiv wirken, aber ohne geeignete Toiletten, Lüftung, Abluft und baurechtliche Zulässigkeit problematisch werden. Ein bestehender Imbiss kann für ein hochwertiges Restaurant zu klein, zu schwach belüftet oder technisch überfordert sein. Eine Bar kann an Nachbarschaft, Lärm oder späten Öffnungszeiten scheitern.

Für Eigentümer ist das ebenfalls relevant. Je besser die Unterlagen zu einer Gastrofläche vorbereitet sind, desto leichter lässt sich ein seriöser Nachmieter finden. Grundrisse, genehmigte Nutzung, vorhandene Technik, Wartungsnachweise, Terrasseninformationen und bekannte Auflagen schaffen Vertrauen und verkürzen Prüfprozesse.

Praktischer Ablauf: Von der Idee zur Erlaubnis

Ein sinnvoller Ablauf beginnt nicht beim Formular, sondern beim Konzept. Der Betreiber sollte zunächst genau definieren, was er betreiben möchte. Dazu gehören Speisen, Getränke, Alkohol, Öffnungszeiten, Zielgruppe, Sitzplätze, Außenflächen, Musik, Veranstaltungen, Lieferdienst, Abholung, Personal, Küche, Lager und technische Abläufe. Erst wenn das Konzept klar ist, kann geprüft werden, welche Anforderungen daraus entstehen.

Im zweiten Schritt wird die Fläche geprüft. Stimmen Grundriss und Nutzung? Gibt es eine genehmigte gastronomische Nutzung? Sind Küche, Toiletten, Lüftung, Abluft, Fettabscheider, Strom und Brandschutz geeignet? Gibt es Einschränkungen durch Nachbarschaft, Hausordnung, Teilungserklärung, Denkmalschutz, Bebauungsplan oder Mietvertrag? Ist Außengastronomie realistisch oder nur ein Wunsch?

Im dritten Schritt werden Unterlagen gesammelt und Fachstellen einbezogen. Dazu können Ordnungsamt, Bauaufsicht, Gesundheitsamt, Stadtentwässerung, Branddirektion, IHK, Steuerberater, Anwalt, Architekt und Fachplaner gehören. Nicht jeder Betrieb braucht alle Stellen. Aber je früher offene Fragen erkannt werden, desto besser lässt sich der Start planen.

Im vierten Schritt wird die wirtschaftliche Seite angepasst. Wenn zusätzliche Lüftung, Fettabscheider, Brandschutzmaßnahmen oder Umbauten erforderlich sind, verändert sich die Investition. Wenn die Erlaubnis länger dauert, muss die Liquidität reichen. Wenn Außenplätze unsicher sind, darf der Businessplan nicht so tun, als wären sie sicher. Genehmigung und Kalkulation gehören deshalb zusammen.

Typische Fehler bei Konzession und Erlaubnis

Der erste Fehler ist die Annahme, eine bestehende Konzession könne automatisch übernommen werden. Für Düsseldorf ist entscheidend, dass die Gaststättenerlaubnis personen- und objektbezogen ist. Ein neuer Betreiber braucht seine eigene Erlaubnis.

Der zweite Fehler ist ein zu ungenaues Betriebskonzept. Wer nur "Restaurant" schreibt, aber tatsächlich Barbetrieb, Events, Livemusik, Außenterrasse, Lieferung und lange Öffnungszeiten plant, riskiert spätere Konflikte. Das Konzept sollte von Anfang an ehrlich und vollständig beschrieben werden.

Der dritte Fehler ist die Unterschrift unter Mietvertrag oder Ablösevertrag ohne Genehmigungsprüfung. Wenn die Fläche nicht passend nutzbar ist, kann der Betreiber finanziell gebunden sein, obwohl der Betrieb nicht starten kann.

Der vierte Fehler ist die Gleichsetzung von gaststättenrechtlicher Erlaubnis und allen anderen Anforderungen. Auch erlaubnisfreie Konzepte können bauliche, hygienische, gewerbliche, abwasserrechtliche und sonderutzungsrechtliche Anforderungen erfüllen müssen.

Der fünfte Fehler ist fehlende Dokumentation. Behörden, Vermieter, Banken und Investoren erwarten nachvollziehbare Unterlagen. Wer früh sauber dokumentiert, wirkt professioneller und reduziert Rückfragen.

Wie Gastroportal Düsseldorf helfen kann

Gastroportal Düsseldorf unterstützt Gastronomen, Eigentümer und Betreiber nicht als Rechtsberatung, sondern als praxisnaher Partner rund um Gastronomieflächen, Nachfolge, Standortprüfung und Vermarktung. Gerade bei der Frage "Ist diese Fläche für mein Konzept geeignet?" hilft eine strukturierte Betrachtung aus Immobilien-, Gastro- und Betreiberperspektive.

Für Gründer kann es hilfreich sein, die richtigen Fragen zu stellen, bevor hohe Kosten entstehen. Für bestehende Betreiber kann eine diskrete Nachfolgesuche sinnvoll sein, wenn Personal, Gäste oder Wettbewerb noch nichts von einer geplanten Übergabe erfahren sollen. Für Eigentümer ist wichtig, geeignete Betreiber zu finden, die nicht nur Miete zahlen wollen, sondern auch genehmigungsfähig, zuverlässig und konzeptstark auftreten.

Das Team mit Michael Ruland, Trevor Dunt und Sascha Kowalski kann bei der Einordnung von Flächen, der Vorbereitung von Informationen, der Vermittlung passender Kontakte und der diskreten Vermarktung unterstützen. Die eigentliche rechtliche, steuerliche oder behördliche Prüfung sollte dabei immer mit den zuständigen Stellen und qualifizierten Beratern erfolgen.

Sie planen eine Gaststätte in Düsseldorf oder möchten einen Betrieb übergeben?

Bevor Sie unterschreiben, sollten Standort, Konzept, Genehmigungsfähigkeit, Technik, Pacht und Ablöse sauber geprüft werden. Gastroportal Düsseldorf unterstützt Sie dabei, Gastronomieflächen und Nachfolgeprozesse professionell einzuordnen.

Ansprechpartner: Michael Ruland, Trevor Dunt und Sascha Kowalski. Senden Sie uns gerne Eckdaten zu Standort, Konzept, Flächengröße, geplanter Nutzung, Alkoholausschank, Außengastronomie, Zeitplan und aktuellem Stand der Unterlagen.

FAQ: Gaststättenerlaubnis und Konzession in Düsseldorf

Was ist der Unterschied zwischen Konzession und Gaststättenerlaubnis?

Der Begriff Konzession wird in der Gastronomie oft umgangssprachlich genutzt. Gemeint ist häufig die Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz, insbesondere bei Alkoholausschank. Entscheidend ist aber immer, welche konkrete Erlaubnis für Person, Objekt und Betriebskonzept erforderlich ist.

Kann ich die Konzession eines bestehenden Restaurants übernehmen?

Nein, nicht automatisch. Die Stadt Düsseldorf weist darauf hin, dass die Gaststättenerlaubnis personen- und objektbezogen ist. Ein neuer Betreiber benötigt daher auch bei Übernahme einer bestehenden Gaststätte eine eigene Erlaubnis auf seinen Namen.

Brauche ich eine Gaststättenerlaubnis, wenn ich keinen Alkohol ausschenke?

Nach dem Serviceportal Düsseldorf wird für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen keine gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt. Trotzdem können andere Pflichten bestehen, etwa Gewerbeanmeldung, Hygiene, Infektionsschutz, bauliche Anforderungen, Fettabscheider oder Sondernutzung.

Was ist die Gastwirteunterrichtung?

Die Gastwirteunterrichtung bei der IHK vermittelt Grundzüge wichtiger Vorschriften im Lebensmittel- und Hygienerecht. Wer einen gastronomischen Betrieb eröffnen und Alkohol verabreichen will, muss dem Ordnungsamt diesen Nachweis nach den Informationen der IHK Düsseldorf grundsätzlich vorlegen können, sofern keine Befreiung greift.

Darf ich vor Erteilung der Erlaubnis schon eröffnen?

Die Stadt Düsseldorf weist darauf hin, dass der Gaststättenbetrieb erst eröffnet werden darf, wenn die erforderliche Erlaubnis vorliegt. Wer vorher startet, riskiert rechtliche und wirtschaftliche Probleme. Deshalb sollten Mietbeginn, Eröffnungstermin und Genehmigungsplanung sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Beitrag bietet eine fachliche Orientierung für Gastronomen und ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Bau- oder Genehmigungsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden, Kammern und qualifizierten Berater.