Steuern, Mehrwertsteuer und aktuelle Branchenregeln für Gastronomie in Düsseldorf
Gastronomiebetriebe in Düsseldorf müssen nicht nur gute Gastgeber sein. Sie müssen Umsatzsteuer, Kassensystem, E-Rechnung, Personalregeln, Mindestlohn, Minijobs, Belegausgabe, Buchhaltung, Getränkekalkulation und lokale Sonderthemen wie Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten im Blick behalten. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte praxisnah, damit Restaurants, Cafés, Bars, Bistros, Imbisse und Betreiber von Gastroflächen ihre Entscheidungen besser vorbereiten können.
Zusammenfassung: Was Gastronomen 2026 besonders beachten sollten
Für Gastronomen ist 2026 ein wichtiges Jahr, weil mehrere Themen gleichzeitig auf die Kalkulation wirken. Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen kann Betriebe entlasten, betrifft aber nicht Getränke. Gleichzeitig steigen Personalkosten durch den höheren gesetzlichen Mindestlohn. Dazu kommen digitale Pflichten wie E-Rechnung im B2B-Bereich, Kassenanforderungen bei elektronischen Systemen und die Notwendigkeit, Speisen, Getränke, Außer-Haus-Umsätze, Catering, Events und Gutscheine sauber zu erfassen.
- Seit 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie ein Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.
- Getränke bleiben von dieser Senkung ausgenommen und werden grundsätzlich weiterhin mit dem regulären Umsatzsteuersatz behandelt.
- Elektronische Kassensysteme müssen steuerlich korrekt, manipulationssicher und dokumentationsfähig geführt werden.
- Seit 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern grundsätzlich die E-Rechnung relevant, mit Übergangsregelungen.
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
- Die Minijob-Grenze liegt seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich.
- Wer Geldspielgeräte in einer Gaststätte aufstellt, sollte die Vergnügungssteuer in Düsseldorf gesondert prüfen.
Umsatzsteuer in der Gastronomie: 7 Prozent auf Speisen, Getränke gesondert prüfen
Die Umsatzsteuer ist in der Gastronomie ein zentrales Kalkulationsthema. Seit dem 1. Januar 2026 gilt nach Angaben der Bundesregierung für Speisen in der Gastronomie ein Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Getränke sind von dieser Senkung ausdrücklich ausgenommen. Für Betreiber bedeutet das: Die Speisenkalkulation kann anders bewertet werden als in der Zeit mit 19 Prozent auf Restaurant-Speisen. Gleichzeitig dürfen Gastronomen nicht den Fehler machen, Speisen und Getränke steuerlich unsauber zu vermischen.
Für Restaurants, Cafés, Bistros, Imbisse, Cateringanbieter und Gemeinschaftsverpflegung kann die 7-Prozent-Regelung ein wichtiger Liquiditäts- und Margeneffekt sein. Der Effekt entsteht aber nur dann, wenn Kassensystem, Speisekarte, Warengruppen, Buchhaltung und Steuerberatung sauber aufeinander abgestimmt sind. Eine falsche Warengruppenzuordnung kann bei späteren Prüfungen Probleme verursachen.
Besonders relevant sind Kombiangebote. Ein Menü mit Speise und Getränk, ein Frühstück mit Kaffee, ein Burger mit Softdrink, ein Cateringpaket mit Speisen und Getränken oder ein Brunchangebot mit verschiedenen Bestandteilen müssen steuerlich korrekt abgebildet werden. Es reicht nicht, intern zu sagen: "Das ist ein Menü." Entscheidend ist, wie die Bestandteile umsatzsteuerlich zu behandeln sind und wie die Kasse diese Umsätze aufzeichnet.
Gastronomen sollten deshalb mit dem Steuerberater prüfen, wie Speisen, Getränke, Gutscheine, Lieferungen, Abholung, Catering, Events, Trinkgeld, Stornierungen und Rabatte in der Kasse angelegt werden. Gerade bei einer Restaurantübernahme sollte die Kassenlogik nicht blind übernommen werden. Ein bestehendes System kann veraltet, falsch gepflegt oder nicht passend zum neuen Konzept sein.
Preisstrategie: Muss die Senkung an Gäste weitergegeben werden?
Viele Gäste fragen bei einer Mehrwertsteuersenkung, ob Speisen günstiger werden müssten. Betriebswirtschaftlich ist die Antwort nicht pauschal. Der Steuersatz beeinflusst die Marge, aber er ist nur ein Teil der Gesamtkalkulation. Gastronomen tragen weiterhin Kosten für Personal, Energie, Miete, Pacht, Waren, Versicherungen, Finanzierung, Wartung, Software, Marketing, Reinigung und Steuerberatung. Einige dieser Kosten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
Für Betreiber ist die 7-Prozent-Regelung deshalb vor allem ein Instrument zur Stabilisierung der Kalkulation. Sie kann genutzt werden, um Preise teilweise stabil zu halten, Margen zu verbessern, Personalsteigerungen abzufedern, Qualität zu sichern, Investitionen zu ermöglichen oder einzelne Angebote gezielt attraktiver zu machen. Eine pauschale Senkung aller Speisenpreise kann dagegen gefährlich sein, wenn der Betrieb bereits unter Kostendruck steht.
Eine gute Preisstrategie prüft jedes Angebot einzeln. Welche Gerichte haben hohe Nachfrage? Welche Gerichte haben hohen Wareneinsatz? Welche Gerichte sind arbeitsintensiv? Welche Produkte tragen besonders zur Positionierung bei? Welche Preise wirken für Gäste psychologisch akzeptabel? Welche Speisen können als Frequenzbringer dienen und welche müssen klare Deckungsbeiträge liefern?
Kassensystem, TSE und Belegausgabe: Was Gastronomen organisatorisch im Griff haben müssen
Gastronomie ist bargeldintensiv und prüfungsanfällig. Deshalb ist die Kasse eines der sensibelsten Systeme im Betrieb. Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss sicherstellen, dass die Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und manipulationssicher sind. Die Belegausgabepflicht und die technische Sicherheitseinrichtung sind für viele elektronische Systeme seit Jahren ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Organisation.
Für Gastronomen ist die Kasse nicht nur ein Gerät an der Theke. Sie ist das Bindeglied zwischen Service, Küche, Buchhaltung, Steuerberater, Betriebsprüfung und betriebswirtschaftlicher Auswertung. Wenn Warengruppen falsch angelegt, Stornos unklar dokumentiert, Trinkgelder nicht sauber behandelt oder Speisen und Getränke falsch getrennt werden, entstehen Risiken. Solche Fehler fallen oft nicht am ersten Tag auf, sondern erst bei Auswertungen oder Prüfungen.
Besonders wichtig ist die Bedienung durch das Team. Aushilfen, Servicekräfte, Barpersonal und Schichtleitungen müssen wissen, wie Bestellungen, Umbuchungen, Stornos, Rabatte, Gutscheine, Trinkgeld, Eigenverbrauch, Personalessen und Außer-Haus-Umsätze korrekt erfasst werden. Eine technisch gute Kasse hilft wenig, wenn das Team sie falsch nutzt.
Bei einer Restaurantübernahme sollte die Kasse immer geprüft werden. Welche Kasse wird genutzt? Wem gehört sie? Gibt es laufende Verträge? Ist eine technische Sicherheitseinrichtung vorhanden? Sind die Daten exportierbar? Sind Warengruppen korrekt angelegt? Gibt es Verfahrensdokumentation? Wie wurden Stornos und Rabatte behandelt? Gibt es offene Prüfungsrisiken? Diese Fragen gehören in die Due Diligence eines laufenden Betriebs.
| Bereich | Was geprüft werden sollte | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Warengruppen | Speisen, Getränke, Außer-Haus, Catering, Gutscheine, Trinkgeld und Rabatte getrennt anlegen. | Falsche Zuordnungen können Umsatzsteuer, Auswertung und Prüfung belasten. |
| TSE und Belege | Elektronisches Kassensystem, technische Sicherheitseinrichtung und Belegausgabe prüfen. | Manipulationsschutz und Nachvollziehbarkeit sind steuerlich zentral. |
| Stornos | Klare Gründe, Berechtigungen und Dokumentation für Stornierungen festlegen. | Viele Stornos ohne Erklärung wirken bei Prüfungen problematisch. |
| Trinkgeld | Bar, Karte, Auszahlung, Verteilung und Dokumentation mit Steuerberater abstimmen. | Unklare Trinkgeldprozesse führen schnell zu Chaos in Kasse und Lohnabrechnung. |
| Verfahrensdokumentation | Kassenabläufe, Zuständigkeiten, Datenexporte und Änderungen dokumentieren. | Die Organisation muss auch später nachvollziehbar sein. |
E-Rechnung im B2B-Bereich: Auch Gastronomen sind betroffen
Seit dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern grundsätzlich die elektronische Rechnung relevant. Das Bundesfinanzministerium weist auf Übergangsregelungen hin und stellt klar, dass private Endverbraucher von diesen Regelungen nicht betroffen sind. Für Gastronomen bedeutet das: Nicht jede Gästerechnung ist automatisch eine E-Rechnung. Aber bei Leistungen an andere Unternehmen kann das Thema wichtig werden.
Typische Fälle sind Catering für Unternehmen, Firmenfeiern, Bewirtung für Geschäftskunden, Eventgastronomie, Lieferungen an andere Unternehmer, Vermietung von Räumen mit gastronomischer Leistung oder regelmäßige B2B-Leistungen. Wenn ein Gastronom Leistungen an eine GmbH, Kanzlei, Agentur, Praxis, Handelsunternehmen oder andere Unternehmer abrechnet, sollte geprüft werden, wie die E-Rechnungspflichten praktisch umgesetzt werden.
Wichtig ist die technische Vorbereitung. Eine PDF per E-Mail ist nicht automatisch eine E-Rechnung im Sinne der neuen Anforderungen. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Gastronomen sollten deshalb prüfen, ob Buchhaltungssoftware, Kassensystem, Steuerberater und interne Abläufe E-Rechnungen verarbeiten können.
Für Betriebe mit vielen Firmenkunden kann die E-Rechnung ein Effizienzthema werden. Rechnungen werden strukturierter, leichter verarbeitbar und besser archivierbar. Für kleine Betriebe kann die Umstellung zunächst bürokratisch wirken. Trotzdem sollte das Thema nicht aufgeschoben werden, weil Geschäftskunden zunehmend erwarten werden, dass Rechnungen korrekt und digital verarbeitbar sind.
Mindestlohn, Minijobs und Dienstplanung: Personalregeln wirken direkt auf die Kalkulation
Personal ist in der Gastronomie einer der größten Kostenblöcke. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Für Gastronomen bedeutet das: Dienstpläne, Preise, Öffnungszeiten, Personalproduktivität, Minijobs, Zuschläge und Unternehmerlohn müssen regelmäßig neu gerechnet werden.
Die Minijob-Grenze liegt seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich. Das schafft etwas mehr Spielraum als zuvor, löst aber nicht das Grundproblem der Gastronomie: Gute Dienstplanung muss Nachfrage, Öffnungszeiten, Reservierungen, Küche, Service, Vorbereitung, Reinigung und Pausen realistisch abbilden. Ein Betrieb, der die Personalkosten nur durch permanente Unterbesetzung niedrig hält, riskiert schlechte Qualität, schlechte Bewertungen und hohe Fluktuation.
Besonders wichtig ist die Arbeitszeiterfassung. In Branchen mit Mindestlohnbezug sind Dokumentationspflichten ein sensibles Thema. Gastronomen sollten Arbeitszeiten sauber erfassen und Lohnabrechnungen mit Steuerberater oder Lohnbüro abstimmen. Bar ausgezahlte Stunden, nicht dokumentierte Mehrarbeit, unklare Trinkgeldverteilung oder falsch eingeordnete Minijobs können später erhebliche Probleme verursachen.
Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer: Nicht nur Umsatzsteuer zählt
Viele Gastronomen denken bei Steuern zuerst an Umsatzsteuer. Das ist verständlich, weil die Umsatzsteuer täglich über Preise und Kasse sichtbar ist. Für die wirtschaftliche Planung sind aber auch Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer soweit relevant, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge wichtig. Welche Steuerarten konkret anfallen, hängt von Rechtsform, Gewinn, Standort, Beschäftigten und Struktur des Betriebs ab.
Ein Einzelunternehmer plant anders als eine GmbH. Eine GbR hat andere Fragen als eine GmbH & Co. KG. Wer ein laufendes Restaurant übernimmt, muss außerdem prüfen, welche steuerlichen Daten wirklich auf ihn übertragbar sind und welche nur die Vergangenheit des bisherigen Betreibers beschreiben. Umsatz ist nicht gleich Gewinn. Gewinn ist nicht gleich Liquidität. Und Liquidität nach Steuern ist für den Unternehmer entscheidend.
Besonders wichtig sind Vorauszahlungen. Wenn ein Betrieb erfolgreich startet, können später Steuerzahlungen und Vorauszahlungen fällig werden, die in der Liquiditätsplanung fehlen. Wer jeden Überschuss sofort privat entnimmt oder investiert, kann bei Steuerfälligkeiten unter Druck geraten. Deshalb sollte von Anfang an ein separates Steuerkonto oder eine klare Rücklagenlogik mit dem Steuerberater besprochen werden.
Für Gründer in Düsseldorf ist auch die Gewerbeanmeldung ein organisatorischer Startpunkt. Sie ersetzt aber keine steuerliche Beratung. Nach der Gründung müssen Finanzamt, Steuernummer, Umsatzsteuervoranmeldung, Buchhaltung, Lohnabrechnung und Aufzeichnungspflichten sauber organisiert werden. Je früher diese Struktur steht, desto weniger Fehler entstehen im Tagesgeschäft.
Trinkgeld, Gutscheine, Rabatte und Stornos: Kleine Vorgänge mit großer Wirkung
In der Gastronomie entstehen viele steuerlich sensible Vorgänge im Alltag. Trinkgeld, Gutscheine, Rabatte, Stornos, Eigenverbrauch, Personalessen, Reklamationen, No-Show-Gebühren, Anzahlungen für Events und geteilte Rechnungen wirken im Moment klein, können aber in Summe erhebliche Bedeutung haben. Deshalb sollten diese Vorgänge nicht improvisiert, sondern mit klaren Kassenregeln organisiert werden.
Trinkgeld ist besonders sensibel, weil es bar, per Karte, über Trinkgeldfunktion, über Sammelkasse oder über spätere Auszahlung entstehen kann. Der Betrieb sollte mit Steuerberater oder Lohnbüro klären, wie Trinkgelder dokumentiert, verteilt und abgerechnet werden. Auch Gäste erwarten zunehmend Kartenzahlung und digitales Trinkgeld. Dadurch wird die einfache Trennung zwischen Umsatz und Trinkgeld organisatorisch anspruchsvoller.
Gutscheine müssen ebenfalls richtig behandelt werden. Ein Wertgutschein, ein Gutschein für ein bestimmtes Menü oder ein Eventticket können steuerlich unterschiedlich zu bewerten sein. Auch Rabatte und Stornos brauchen klare Gründe. Wenn in einer Kasse viele Stornos ohne nachvollziehbare Dokumentation auftauchen, kann das bei späteren Prüfungen problematisch wirken.
Für das Team bedeutet das: Jeder muss wissen, was er darf und was nicht. Wer darf stornieren? Wer darf Rabatte geben? Wie werden Reklamationen erfasst? Wie werden Gutscheine eingelöst? Wie wird Personalessen gebucht? Wie wird Eigenverbrauch behandelt? Diese Fragen gehören in die Kassen- und Verfahrensdokumentation.
Vergnügungssteuer in Düsseldorf: Relevant bei Geldspielgeräten und bestimmten Angeboten
Nicht jeder Gastronomiebetrieb hat mit Vergnügungssteuer zu tun. Wer aber Geldspielgeräte in einer Gaststätte aufstellen möchte oder ähnliche steuerpflichtige Vergnügungen anbietet, sollte das Thema früh prüfen. Die Stadt Düsseldorf informiert zur Vergnügungssteuer und weist bei Spielapparaten darauf hin, dass sich Betreiber vor der Eröffnung von Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen sowie vor der Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten oder an sonstigen Orten mit dem Steueramt in Verbindung setzen sollen.
Für klassische Restaurants und Cafés ohne Geldspielgeräte ist die Vergnügungssteuer meist kein Kernthema. Für Bars, Kneipen, Spielgeräte-Standorte oder Mischkonzepte kann sie dagegen relevant werden. Entscheidend ist die konkrete Nutzung. Auch hier gilt: Die steuerliche Frage sollte vor Vertragsabschluss und vor Aufstellung der Geräte geklärt werden.
Bei einer Betriebsübernahme sollte geprüft werden, ob Geldspielgeräte vorhanden sind, welche Verträge bestehen, wer Betreiber der Geräte ist, welche steuerlichen Pflichten entstehen und ob Genehmigungen oder Meldungen vollständig sind. Eine kleine Ecke mit Automaten kann rechtlich und steuerlich mehr Bedeutung haben, als sie auf den ersten Blick vermuten lässt.
Restaurantübernahme: Steuerliche Prüfung vor Ablöse und Mietvertrag
Wer ein bestehendes Restaurant übernimmt, übernimmt nicht automatisch die steuerliche Vergangenheit des alten Betreibers. Trotzdem sind die bisherigen Zahlen wichtig. Umsatz, Wareneinsatz, Personalkosten, Miete, Nebenkosten, Energie, Kassenauswertungen, Steuerunterlagen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Jahresabschlüsse können zeigen, ob der Betrieb wirtschaftlich tragfähig war. Sie müssen aber kritisch gelesen werden.
Ein hoher Umsatz ist wenig wert, wenn der Gewinn schwach ist. Ein guter Gewinn kann nicht übertragbar sein, wenn er stark von der Person des bisherigen Inhabers abhängt. Niedrige Personalkosten können problematisch sein, wenn Familienarbeit, unbezahlte Inhaberleistung oder Unterbesetzung dahinterstehen. Ein niedriger Wareneinsatz kann unrealistisch sein, wenn Warenbestand, Eigenverbrauch oder Schwund nicht korrekt erfasst wurden.
Besonders wichtig ist die Kassenhistorie. Bei Gastronomieübernahmen sollte der Käufer nicht nur die Einrichtung ansehen, sondern auch verstehen, wie Umsätze erfasst wurden. Sind Tagesabschlüsse vorhanden? Passen Kassenberichte zu Bankeinzahlungen? Gibt es hohe Stornoquoten? Sind Speisen und Getränke sauber getrennt? Wurden Gutscheine korrekt behandelt? Gibt es offene Steuerprüfungen oder Nachfragen?
Ein Steuerberater sollte früh eingebunden werden. Er kann nicht nur Unterlagen prüfen, sondern auch helfen, den eigenen Betrieb sauber aufzusetzen. Wer erst nach der Übernahme feststellt, dass Kassenlogik, Lohnstruktur oder Preisgestaltung nicht passen, verliert wertvolle Zeit.
Typische Steuer- und Regelungsfehler in der Gastronomie
Der erste Fehler ist die falsche Zuordnung von Speisen und Getränken in der Kasse. Seit 2026 ist die Trennung besonders wichtig, weil Speisen und Getränke unterschiedlich behandelt werden können.
Der zweite Fehler ist eine Kasse ohne klare Bedienregeln. Wenn Mitarbeiter Stornos, Rabatte, Trinkgeld, Gutscheine und Eigenverbrauch unterschiedlich buchen, entstehen Auswertungs- und Prüfungsrisiken.
Der dritte Fehler ist eine zu knappe Personalplanung nach Mindestlohnsteigerungen. Höhere Stundenlöhne müssen in Preise, Öffnungszeiten, Dienstpläne und Produktivität eingerechnet werden.
Der vierte Fehler ist fehlende Liquiditätsreserve für Steuerzahlungen. Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlungen und Sozialabgaben sind nicht verhandelbar und müssen pünktlich eingeplant werden.
Der fünfte Fehler ist fehlende Abstimmung mit dem Steuerberater vor Start oder Übernahme. Viele Fehler entstehen nicht aus Absicht, sondern aus ungeordneten Prozessen.
Praxisbeispiel: Warum 7 Prozent auf Speisen keine automatische Gewinnsteigerung sind
Ein Bistro in Düsseldorf verkauft viele Speisen, aber auch Kaffee, Wein, Softdrinks und Aperitifs. Seit 2026 gilt für Speisen ein reduzierter Umsatzsteuersatz. Der Betreiber freut sich über die Entlastung und überlegt, alle Speisenpreise zu senken. Gleichzeitig steigen aber Mindestlohn, Energie, Miete und Lieferantenpreise. Außerdem ist die Kasse bislang nicht sauber nach Speisen, Getränken, Menüs, Gutscheinen und Außer-Haus-Umsätzen strukturiert.
Nach Rücksprache mit dem Steuerberater entscheidet der Betreiber, zuerst die Warengruppen und Kassenlogik zu bereinigen. Danach werden Deckungsbeiträge pro Produktgruppe geprüft. Einige Speisen bleiben preislich stabil, einzelne Mittagsgerichte werden attraktiver positioniert, Getränke werden neu kalkuliert und Personalzeiten werden an Nachfragezeiten angepasst.
Das Ergebnis: Die Steueränderung wird nicht blind als Rabatt an alle Gäste weitergegeben, sondern strategisch genutzt. Der Betrieb bleibt für Gäste attraktiv, verbessert seine Steuerklarheit und gewinnt mehr Sicherheit bei Auswertungen. Genau so sollte steuerliche Entlastung in der Gastronomie verstanden werden: nicht als isolierter Preisnachlass, sondern als Teil einer sauberen Gesamtsteuerung.
Wie Gastroportal Düsseldorf unterstützen kann
Gastroportal Düsseldorf ersetzt keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder Lohnbuchhaltung. Das Portal kann Gastronomen, Eigentümer und Betreiber aber dabei unterstützen, Gastroflächen und laufende Betriebe aus betrieblicher Sicht richtig einzuordnen. Steuerliche Themen hängen in der Praxis eng mit Standort, Pacht, Ablöse, Personalstruktur, Kassensystem, Getränkekonzept und Preismodell zusammen.
Bei einer Gründung kann es hilfreich sein, bereits vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob die geplante Fläche zur Kostenstruktur passt. Bei einer Übernahme ist wichtig, ob die bisherigen Umsätze, Kassenprozesse, Personalstruktur und Ablöse plausibel sind. Bei einer Nachfolge ist entscheidend, ob Interessenten das Konzept finanzieren, kalkulieren und regelkonform führen können.
Das Team mit Michael Ruland, Trevor Dunt und Sascha Kowalski unterstützt bei der Einordnung von Gastronomieflächen, Restaurantübernahmen, Betreiberansprache und diskreter Vermarktung. Für Steuerfragen sollten immer Steuerberater, Lohnbüro, Finanzamt und zuständige Stellen eingebunden werden.
Sie planen eine Gastronomiegründung, Übernahme oder Nachfolge in Düsseldorf?
Steuerliche Regeln, Pacht, Personal, Kasse, Ablöse und Konzept gehören zusammen. Gastroportal Düsseldorf unterstützt Sie bei der strukturierten Einordnung von Gastroflächen, laufenden Betrieben und Nachfolgeprozessen.
Ansprechpartner: Michael Ruland, Trevor Dunt und Sascha Kowalski. Senden Sie uns gerne Eckdaten zu Standort, Konzept, Fläche, Pacht, Ablöse, Kassenstruktur, Personal und gewünschtem Zeitplan.
FAQ: Steuern, Mehrwertsteuer und Branchenregeln für Gastronomie in Düsseldorf
Gilt 2026 in der Gastronomie wieder 7 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie ein Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Getränke sind davon ausgenommen und müssen gesondert behandelt werden. Gastronomen sollten ihre Kasse, Warengruppen und Kalkulation mit dem Steuerberater prüfen.
Gelten 7 Prozent auch für Getränke?
Nein. Die Senkung betrifft Speisen. Getränke bleiben grundsätzlich beim regulären Umsatzsteuersatz. Besonders bei Menüs, Frühstücksangeboten, Catering und Kombiangeboten sollte die steuerliche Aufteilung sauber geklärt werden.
Muss ein Gastronom eine E-Rechnung erstellen?
Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist seit 2025 grundsätzlich die E-Rechnung relevant, mit Übergangsregelungen. Private Endverbraucher sind nicht betroffen. Gastronomiebetriebe mit Firmenkunden, Catering, Events oder B2B-Leistungen sollten ihre Software und Prozesse mit Steuerberater und Buchhaltung prüfen.
Welche Personaländerungen sind 2026 wichtig?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze liegt seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich. Dienstplanung, Preise und Personalkosten sollten entsprechend neu kalkuliert werden.
Was muss ich bei einem Kassensystem beachten?
Elektronische Kassensysteme müssen steuerlich korrekt, nachvollziehbar und manipulationssicher geführt werden. Wichtig sind richtige Warengruppen, TSE, Belegausgabe, Storno- und Rabattregeln, Trinkgeldprozesse, Datenexport und eine nachvollziehbare Verfahrensdokumentation.
Quellen und weiterführende Informationen
Dieser Beitrag bietet eine fachliche Orientierung für Gastronomen und ersetzt keine Steuer-, Rechts-, Lohn- oder Finanzierungsberatung. Verbindliche Auskünfte sollten bei Steuerberater, Lohnbüro, Finanzamt, Bundesfinanzministerium, Stadt Düsseldorf und weiteren zuständigen Stellen eingeholt werden.
- Bundesregierung: Umsatzsteuer für Speisen auf sieben Prozent reduziert
- DEHOGA NRW: Neuerungen 2026
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
- Bundesfinanzministerium: Belegausgabepflicht
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mindestlohn
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze
- Stadt Düsseldorf: Vergnügungssteuer
- Stadt Düsseldorf: Spielapparate und Vergnügungssteuer