Ratgeber: Warum Sie als Mieter oder Käufer Provisionen von Immobilienmaklern zurückfordern können – Ein Bericht von Gewerbemakler Michael Ruland
In der Immobilienbranche sind Provisionen für die Dienstleistungen von Maklern eine gängige Praxis. Doch es gibt spezifische rechtliche Anforderungen, die Immobilienmakler einhalten müssen. Wenn diese Vorschriften nicht korrekt beachtet werden, haben Mieter und Käufer unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, die gezahlte Provision zurückzufordern. Gewerbemakler Michael Ruland aus Düsseldorf erläutert die wichtigsten Punkte, die zu einer Rückforderung der Provision führen können.
1. Pflicht zur Angabe der Provisionshöhe inklusive Mehrwertsteuer
Einer der grundlegenden rechtlichen Anforderungen für Immobilienmakler ist die klare und transparente Angabe der Provisionshöhe, einschließlich der Mehrwertsteuer. Diese Verpflichtung ist nicht nur eine Frage der Transparenz, sondern auch eine gesetzliche Vorgabe. Wird die Provisionshöhe ohne die Mehrwertsteuer angegeben oder unvollständig kommuniziert, kann dies als Täuschung gewertet werden.
Beispiel:
Ein Immobilienmakler aus Düsseldorf, der sich über den Dingen wähnt und regelmäßig die Provisionshöhe ohne Mehrwertsteuer angibt, um den Betrag geringer erscheinen zu lassen, verstößt gegen diese Vorschrift. Kunden, die eine solche Provision gezahlt haben, können diese unter Umständen zurückfordern, da sie nicht vollständig informiert wurden.
2. Vermietung an natürliche Personen: Widerrufsrecht und Datenverarbeitung
Bei der Vermietung von Immobilien an natürliche Personen müssen Makler den potenziellen Mietern umfassend über ihr Widerrufsrecht und ihre Rechte bezüglich der Datenverarbeitung informieren. Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass der Mieter seine Rechte kennt und diese auch wahrnehmen kann.
Widerrufsrecht:
Mieter müssen ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen werden, den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Diese Information muss klar und deutlich erfolgen.
Datenverarbeitung:
Ebenso wichtig ist die Information über die Verarbeitung persönlicher Daten. Der Makler muss darlegen, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und wie diese verarbeitet werden.
Ein Düsseldorfer Makler, der diese Informationen absichtlich zurückhält oder unzureichend bereitstellt, riskiert, dass die gezahlte Provision als ungültig betrachtet wird. Kunden aus den letzten Jahren, die keine oder unzureichende Informationen erhalten haben, haben gute Chancen, vor Gericht eine Rückerstattung der Provision zu erstreiten.
3. Maklerauftrag in Textform
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der Maklerauftrag in Textform. Ohne eine klare, schriftliche Vereinbarung, die auch per E-Mail oder über den Prozess einer Webseite erfolgen kann, kann der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers angefochten werden. Dies dient der Rechtssicherheit und stellt sicher, dass beide Parteien über die Bedingungen des Maklerauftrags vollständig informiert sind.
Beispiel:
Ein Immobilienmakler aus Düsseldorf, der regelmäßig ohne schriftliche Vereinbarung arbeitet und mündliche Absprachen bevorzugt, riskiert, dass seine Provisionsansprüche angefochten werden können. In solchen Fällen haben Kunden gute Chancen, die Rückzahlung der gezahlten Provision zu verlangen, da der erforderliche schriftliche Nachweis fehlt.
4. Pflicht zur Angabe der Daten aus dem Energieausweis
Sowohl bei der Vermietung als auch beim Verkauf von Immobilien, sei es eine Wohnung oder eine Gastronomiefläche, ist die Angabe der Daten aus dem Energieausweis Pflicht. Dies umfasst Informationen wie den Energieverbrauch des Gebäudes und andere relevante Energiedaten.
Beispiel:
Ein Düsseldorfer Makler, der diese Pflicht ignoriert und die erforderlichen Energieausweisdaten nicht in seinen Inseraten angibt, verstößt gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Solche Verstöße können zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. Kunden, die aufgrund dieser fehlenden Informationen eine Immobilie gemietet oder gekauft haben, können unter Umständen die gezahlte Provision zurückfordern, da die Anzeige unvollständig und somit rechtlich angreifbar war.
Zusammenfassung
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist für Immobilienmakler von entscheidender Bedeutung. Dies betrifft insbesondere die klare Angabe der Provisionshöhe inklusive Mehrwertsteuer, die umfassende Information über das Widerrufsrecht und die Datenverarbeitung bei Vermietungen an natürliche Personen, das Vorliegen eines Maklerauftrags in Textform sowie die Pflicht zur Angabe der Daten aus dem Energieausweis.
Ein Beispiel aus Düsseldorf zeigt, dass ein Immobilienmakler, der diese Vorschriften bewusst vernachlässigt, ein erhebliches Risiko eingeht. Kunden, die in den letzten Jahren von einem solchen Makler betreut wurden, haben gute Chancen, vor Gericht die Rückerstattung der gezahlten Provision zu erwirken. Daher ist es für Mieter und Käufer ratsam, bei Unregelmäßigkeiten ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu unternehmen. Gewerbemakler Michael Ruland aus Düsseldorf betont, dass die Einhaltung dieser Vorschriften nicht nur rechtlich geboten, sondern auch ein Zeichen von Professionalität und Vertrauen ist.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine kostenlose Einschätzung zu einer zweifelhaften Provisionsforderung eines Maklers in Düsseldorf? Scheuen Sie sich nicht unsere Immobilienmakler zu kontaktieren.